Besuchsverbot für Krankenhäuser

DIE KLINIKLEITUNG INFORMIERT

Aufgrund eines Beschlusses des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom Freitag, 13.3.2020 gilt ab sofort bis auf Weiteres ein

BESUCHSVERBOT

FÜR KRANKENHÄUSER

Diese, wie auch weitere Maßnahmen sollen vorbeugend dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko und die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 zu verringern. Zum Schutz unserer Patientinnen/Patienten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage passen wir daher die Maßnahmen und Auflagen für den Klinikalltag an die jeweils aktuelle Situation an.

 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und bedanken uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Waiblinger Zentralklinik GmbH

Die Klinikleitung

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